Wann Instagram-Profile ein Impressum brauchen
Sobald dein Profil geschäftsmäßig ist: Kooperationen, bezahlte Partnerschaften, Affiliate-Links, Verkauf eigener Produkte oder Werbung für deine Dienstleistung. Auch wer „nur“ regelmäßig gestellte Produkte zeigt, liegt meist schon in der Pflicht nach § 5 DDG. Wer auf ein Creator- oder Business-Profil umstellt, signalisiert die Geschäftsmäßigkeit im Grunde selbst.
So trägst du das Impressum ein
- Impressum-Feld nutzen: In den Einstellungen professioneller Konten bietet Instagram ein eigenes Impressum-Feld (unter den Unternehmens- bzw. Creator-Optionen; die genaue Menüführung variiert je nach App-Version). Der Inhalt wird im Profil als „Impressum“ verlinkt – damit ist es richtig hinterlegt
- Alternative Bio-Link: Ein klar beschrifteter Link zu einer vollständigen Impressumsseite (eigene Website oder Link-in-Bio-Seite) erfüllt die Pflicht ebenfalls – „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“
- Inhalt: Vor- und Nachname, ladungsfähige Anschrift, E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg
Welche Adresse ins Instagram-Impressum gehört
Eine ladungsfähige Anschrift – also eine echte Straßenadresse mit funktionierender Postannahme. Deine Wohnadresse erfüllt das, macht sie aber für Millionen Menschen sichtbar. Die Alternative: eine gemietete Postadresse. Bei PrivateAdresse.de nutzt du die Kolonnenstr. 8, 10827 Berlin – täglich persönlich besetzt, paketfähig für PR-Sendungen, ab 7,99 €/Monat, monatlich kündbar. Wie du eine bereits veröffentlichte Wohnadresse wieder loswirst, zeigt unser Ratgeber.