Die 5 Schritte, die du jetzt gehen solltest
- Frist notieren – heute. Abmahnungen setzen kurze Fristen (oft 7–14 Tage). Die Frist zu verpassen ist teurer als jede andere Option, denn dann droht eine einstweilige Verfügung.
- Nichts vorschnell unterschreiben. Die beigelegte Unterlassungserklärung ist meist zu weit gefasst und bindet dich mit hoher Vertragsstrafe – dauerhaft. Sie darf in der Regel modifiziert abgegeben werden. Das gehört in fachkundige Hände.
- Prüfen lassen. Anwalt für IT-/Wettbewerbsrecht oder Verbraucherzentrale. Auch die Gegenseite prüfen lassen: Ist der Abmahner aktivlegitimiert? Sind die Kosten überhöht?
- Den Mangel sofort beheben. Vollständiges Impressum mit ladungsfähiger Anschrift auf allen Kanälen – Website, Shop, Social-Media-Profile.
- Dokumentieren. Screenshots der Korrektur mit Datum, alle Schreiben aufbewahren.
Wichtig: Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei einer laufenden Abmahnung mit Frist gehört der Fall zu einem Anwalt.
Warum es dich getroffen hat
Impressum-Verstöße sind der einfachste Abmahngrund überhaupt: automatisiert auffindbar, eindeutig belegbar. Typische Auslöser: gar kein Impressum auf einem geschäftsmäßigen Account, ein Postfach statt einer ladungsfähigen Anschrift, ein veralteter Adressstand nach Umzug oder ein Impressum, das nur auf der Website, nicht aber im Shop oder auf Social Media verlinkt ist.
Damit es nie wieder passiert
Die dauerhafte Lösung ist ein vollständiges Impressum mit einer Adresse, die stabil bleibt und dich nicht privat exponiert: eine gemietete ladungsfähige Postadresse. Bei PrivateAdresse.de kostet sie ab 7,99 €/Monat inkl. MwSt. – ein Bruchteil der Kosten einer einzigen Abmahnung. In 10 Minuten eingerichtet, danach trägst du überall dieselbe Berliner Adresse ein und musst sie nie wieder wechseln, auch nicht bei einem Umzug.