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Impressumspflicht für Influencer & Creator: Was wirklich gilt

Stand: August 2026 · PrivateAdresse.de Ratgeber

Kooperationen, Affiliate-Links, Merch oder auch nur regelmäßiger Content mit kommerziellem Hintergrund: Die Impressumspflicht greift bei Creators viel früher, als die meisten denken – hier steht, was wirklich gilt. Und mit ihr die unangenehme Frage – welche Adresse trägst du ein?

Wann du als Creator ein Impressum brauchst

Die Impressumspflicht nach § 5 DDG gilt für alle „geschäftsmäßigen" Online-Angebote. Geschäftsmäßig heißt nicht, dass du davon leben musst – es reicht, dass dein Account auf Dauer angelegt ist und wirtschaftliche Interessen berührt. In der Praxis brauchst du ein Impressum, sobald eines davon zutrifft:

Ein rein privater Account ohne jede Monetarisierung braucht kein Impressum. Aber die Grenze ist schnell überschritten – und Abmahnkanzleien suchen systematisch nach Verstößen.

Wo das Impressum stehen muss

Es muss „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Für Instagram und TikTok heißt das praktisch: Link in der Bio zu einer Impressumsseite oder die Impressum-Funktion der Plattform. Auf YouTube gehört es in die Kanalinfo. Wichtig: Die Anschrift muss ladungsfähig sein – ein Postfach oder eine reine E-Mail-Adresse genügt nicht.

Das Adressproblem – und die Lösung

Die meisten Creator arbeiten von zu Hause. Die Wohnadresse ins Impressum zu schreiben bedeutet: Jeder Follower, jeder Hater, jeder Fremde kann sie nachschlagen. Genau dafür gibt es gemietete Postadressen: Du erfüllst die Impressumspflicht mit einer echten Berliner Straßenadresse, während deine Wohnadresse privat bleibt.

Bei PrivateAdresse.de bekommst du die Adresse Kolonnenstr. 8, 10827 Berlin – mit täglicher persönlicher Postannahme durch das Team vor Ort. Pakete von Kooperationspartnern kannst du dort ebenfalls empfangen.

Übrigens: Auch die Datenschutzerklärung braucht eine Anschrift des Verantwortlichen – dieselbe gemietete Adresse funktioniert auch dort.

Checkliste: Impressum für Creator

  1. Vollständiger Name (bei Einzelpersonen: Vor- und Nachname)
  2. Ladungsfähige Anschrift – z. B. deine gemietete Postadresse
  3. E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg
  4. Falls vorhanden: USt-IdNr.
  5. Verlinkung von allen Kanälen, auf denen du geschäftsmäßig auftrittst

Kurz beantwortet

Brauche ich als Influencer ein Impressum, wenn ich nichts verdiene?
Sobald dein Account geschäftsmäßig ist – etwa durch Kooperationen, Affiliate-Links oder gestellte Produkte – ja. Rein private Accounts ohne Monetarisierung sind ausgenommen.
Reicht ein Postfach im Influencer-Impressum?
Nein. Das Impressum verlangt eine ladungsfähige Anschrift, also eine echte Straßenadresse mit Zustellmöglichkeit. Ein Postfach erfüllt das nicht.
Welche Adresse können Influencer statt der Wohnadresse nutzen?
Eine gemietete ladungsfähige Postadresse – etwa Kolonnenstr. 8, 10827 Berlin von PrivateAdresse.de ab 7,99 €/Monat. Sie gilt für Impressum, Datenschutzerklärung und alle Plattform-Pflichtangaben.

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Ladungsfähige Adresse für Impressum & Post – ab 7,99 €/Monat inkl. MwSt., in 10 Minuten eingerichtet, monatlich kündbar.

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